Verein für Heimatpflege Schifferstadt e.V.

Der Verein für Heimatpflege wurde am 6. März 1926 gegründet. Er sah seine zentrale Aufgabe in der Förderung des Heimat-gedankens. „Liebe zur Heimat“ sollte durch „Wissen um die Heimat“ verankert, gestärkt und vertieft werden. Durch sachkundig geführte Exkursionen in heimatlichen Bereichen und Vorträge von kompetenten Referenten versuchte man, diesem Ziel näher zu kommen. Für die Mitglieder war es wichtig, die Heimat-geschichte nicht isoliert, sondern in ihren vielfältigen Bezügen zur nationalen und übernationalen Geschichte kennen zu lernen. 

 

Gerade in der heutigen Zeit, in der jeder einzelne von uns auf seine Weise in eine Welt eingebunden ist, in der die Beziehungen immer internationaler und globaler werden, suchen die Menschen die Verbundenheit zu einem Standort, an dem sie sich daheim fühlen können, an dem sie Vertrautheit und Geborgenheit finden. So hat „Heimat“ in einer mehr und mehr vernetzten Welt für uns alle eine besondere individuelle Qualität. 

Wissen um die Heimatgeschichte und Brauchtum stärkt und vertieft die Verbundenheit und die Liebe zur Heimat. Dabei geht es unausgesprochen um die Frage der Identität. „Woher komme ich, wohin gehe ich?“. Wissen um die eigene Geschichte eröffnet uns den richtigen Zugang zu uns selbst und zum Heute und Morgen. 

Der Verein hatte schon kurz nach Gründung regen Zulauf und war sehr aktiv. Dazu trug auch besonders der spätere Ehrenbürger Georg Sturm bei. Die 7-jährige erfolgreiche Aufbauarbeit erlitt bereits 1933 einen herben Rückschlag, als eine selbständige Tätigkeit durch die NS-Gleichschaltung nach der Machtübernahme nicht mehr möglich war. Der Verein war zum „Zwangsmitglied“ der „NS-Kulturgemeinde, Abteilung Volkstum und Heimat“ herabgestuft worden. 

Nachdem sich die Verhältnisse in Deutschland nach dem verlorenen Krieg wieder stabilisiert hatten, was eine wichtige Voraussetzung für eine harmonische und gedeihliche Arbeit war, erfolgte im Januar 1948 die Wiedergründung. Mit aktiver Teilnahme am gemeindlichen Leben wie Rettichfest, Karpfenfest, Tag der Alten sowie Lichtbilder- und Filmvorträgen, heimatgeschichtlich motivierte Wanderungen in der Gemarkung, auswärtige Exkursionen, Anregungen zur Stadtverschönerung und zu kommunalen Vorhaben war der Verein auf vielen Sektoren der Vermittlung von heimatlichen Wissen und der Brauchtumspflege tätig.  Zahlreich sind die heimatkundlichen Veröffentlichungen und Publikationen die von Vereinsmitgliedern bis heute verfasst und veröffentlicht wurden. An ihrer Spitze steht die 1961 nach 35-jähriger Forschungsarbeit herausgegebene Ortsgeschichte von Georg Sturm, ein bis heute einmaliges Standartwerk. Als zentrale Aufgabe betrachtete der Verein von Anfang an den Aufbau eines Heimatmuseums. Bereits fünf Jahre nach der Gründung wurden im Vereinslokal in der Altenstraße in einem Raum Bodenfunde und Münzen ausgestellt. Das Museum wurde in darauf folgenden Jahren immer weiter ausgebaut, so dass heute über 5000 Gegenstände vorhanden sind, die im „Adler-Gebäude in 10 Räumen professionell präsentiert oder im Depot aufbewahrt werden. Der „Goldene Hut“ von Schifferstadt, ein Jahrhundertfund aus dem Jahre 1835, steht dabei - wenn auch nur als Replikat - im Mittelpunkt.

 
 
 
 
   

 
   

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender
Werner Krämer Stephan Link
   
Schriftführer Edgar Lehr
Rechner Elfriede Mattern
Museumsleiter Gerhard Sellinger
Beisitzer Wally Becker
  Hans Magin
  Gerold Krayvanger
  Stephan Link
  Gertrud Hoock
   
 
Anschrift:
Verein für Heimatpflege
Kirchenstraße 17
67105 Schifferstadt
 
 

Satzung

Verein für Heimatpflege Schifferstadt e.V. gegründet 1926

 

§1

Name

Der Verein hat seinen Sitz in Schifferstadt und führt den Namen „Verein für Heimatpflege Schifferstadt e.V.“.    Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Ludwigshafen eingetragen.

 

§2

Aufgaben

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er fördert Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Erhaltung und Schaffung von Kulturgut, insbesondere in den Bereichen Stadtgeschichte, Heimatkunde, Heimatmuseum, Denkmalpflege und Bodenfunde.

Der Vereinszweck wird verwirklicht durch Vorträge und Veranstaltungen, sowie durch Zusammenarbeit mit anderen kulturellen Einrichtungen und Vereinigungen. Der Verein fördert die Veröffentlichung von Beiträgen aus der Heimatforschung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§3

Mitglieder

Es gibt Einzelmitglieder und korporative Mitglieder. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich große Verdienste in den einzelnen Aufgabengebieten des Vereins erworben hat oder den Verein selbst in seinem Aufbau wesentlich gefördert hat. Die  Vorgeschlagenen brauchen keine Vereinsmitglieder zu sein. Die Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung.

 

§4

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, nach Nichtbezahlen von zwei Jahresbeiträgen, sowie auf Beschluss des Vorstandes, wenn schädliches Verhalten gegenüber dem Verein bekannt geworden ist.

 

§5

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand,

b) die Generalversammlung

 

§6

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Rechner, Museumsleiter, fünf weiteren Vorstandsmitgliedern und dem Bürgermeister der Stadt Schifferstadt. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, von denen jeder für sich allein vertretungsberechtigt ist. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende verpflichtet, das Vorstandsamt nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden auszuüben.

Der Vorstand wird von der Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

 

§7

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung findet alljährlich statt. Die Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung ist 10 Tage vorher öffentlich durch das "Schifferstadter Tagblatt" oder durch Rundbrief an alle Mitglieder anzukündigen.

Wichtigste Tagesordnungspunkte sind der Rechenschaftsbericht über das vergangene Geschäftsjahr, der Kassenbericht und die Vorschau auf die kommenden Arbeiten. Anträge zur Geschäftsordnung müssen schriftlich mindestens fünf Tage vor der Generalversammlung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden von dem Schriftführer protokolliert. Die Protokolle werden von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterzeichnet.

Der Vorstand kann auf eigenen Beschluss und muss auf das begründete schriftliche Verlangen eines Drittels aller Mitglieder eine außerordentliche Generalversammlung einberufen. Sie ist mit der Tagesordnung fünf Tage vorher bekannt zu geben.

 

§8

Vereinsbeitrag

Die Generalversammlung setzt den jeweiligen Mitgliedsbeitrag fest, Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

§9

Satzungsgenehmigung

Die Satzung wird im Entwurf vom Vorstand beraten, von der Generalversammlung beschlossen. Änderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit durch die Generalversammlung beschlossen werden.

 

§ 10

Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fallt das Vermögen des Vereins unmittelbar ausschließlich der Stadt Schifferstadt zu und ist für Zwecke nach § 2 dieser Satzung zu verwenden. Für eine Auflösung oder Aufhebung des Vereins müssen drei Viertel aller Mitglieder stimmen.

 
 

Diese Satzung wurde in der Generalversammlung vom 26.01.2006 genehmigt.

 

Der Vorstand:

Theo Magin Hans Gerstner
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

 

Vorstehende Satzung wurde heute in das Vereinsregister für Speyer (VR 50518) eingetragen.

Ludwigshafen/Rhein, den 20.07.2006

Der Urkundsbeamte:

gez. Englert, Justizamtsinspektor

 
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